Definition ... übliche Flächen- und Volumenberechnungen

Wohnfläche (WF) oder Nettowohnfläche (NWF)
Anwendung:
Wird vorwiegend für den Verkauf von Liegenschaften angewendet. Die
Wohnfläche oder Nettowohnfläche gibt Auskunft über die effektiv zum
Wohnen nutzbare Fläche. Darin enthalten sind alle Wohnräume inkl.
Erschliessung (Korridore), Badezimmer und Nebenräume. Nicht darin
enthalten sind Räume wie Keller-, Heiz-, Tank-, Schutzräume,
Treppenhaus und Garagen.


Gebäudevolumen oder Flächen nach SIA 416 (2003)
Ersetzt Norm SIA 116 (Ausgabe 1952) und SIA 416 (Ausgabe 1993).
Anwendung:

Dient der Definition von Flächen und Volumen von bestehenden und
projektierten Gebäuden und ihrer Umgebungsfläche. Sie vereinheitlicht
damit die Berechnung von Grundstücks- und Gebäudeflächen bzw.
deren Teilen sowie der daraus abgeleiteten Gebäudevolumen und
dient als Basis für;

  • Flächen- und Volumennachweise
  • Variantenvergleiche
  • Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
  • Statistische Erfassungen
Begriffe:
Gebäudegrundfläche GGF
Die Gebäudegrundfläche GGF ist jene Fläche des Grundstücks,
welche von Gebäuden und Gebäudeteilen durchdrungen wird.
Geschossfläche GF
Die Geschossfläche GF ist die allseitig umschlossene und überdecke
Grundrissfläche der zugänglichen Geschosse einschliesslich der
Konstruktionsfläche.
Nettogeschossfläche NGF
Die Nettogeschossfläche NGF ist der Teil der Geschossfläche GF
zwischen den umschliessenden oder innen liegenden
Konstruktionsbauteilen.
Gebäudevolumen GV (z.B. für hedonische Bewertung)
Das Gebäudevolumen GV wird aus der Geschossfläche GF und der
dazugehörigen Höhe berechnet, ohne jeglichen Zuschläge oder
Abzüge.
Nettogebäudevolumen NGV
Das Nettogebäudevolumen NGV ist der Teil des Gebäudevolumens
GV zwischen den umschliessenden oder innen liegenden
Konstruktionsbauteilen.


Bruttogeschossfläche (BGF) nach Bauverordnung Art. 93

Anwendung:
Wird im Zusammenhang mit der Berechnung der Ausnützungsziffer
verwendet. Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl der
anrechenbaren Bruttogeschossfläche zur anrechenbaren Landfläche.

Definition:
Als Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller dem Wohnen und dem
Gewerbe dienenden oder hierfür verwendbaren ober- und
unterirdischen Geschossflächen einschliesslich der Mauer- und
Wandquerschnitte. Nicht angerechnet werden unter anderem:
  • Keller- und Dachräume (sofern sie keine Wohnräume sind)
  • zur Wohnung gehörende Galerie
  • Heiz-, Kohlen-, Tankräume, Räume für Energiespeicher, Waschküchen
  • Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäuser
  • etc.

Die obenstehende Aufzählung ist nicht abschliessend.
(siehe BauV. Art. 93)


Gebäudevolumen nach SIA 116
SIA 116 (Ausgabe 1952) ausser Kraft gesetzt seit Oktober 2003.
Anwendung:
Zur Ermittlung der ungefähren Ausführungskosten eines zukünftigen
Gebäudes nach vorhandenen Skizzen oder Bauprojekten.
Das nach SIA 116 berechnete „Gebäudevolumen“ wird mit „Kosten pro
Kubikmeter umbauter Raum“ früher ausgeführten Neubauprojekten
multipliziert und ergibt so einen Schätzwert der Baukosten.
Wird auch als Grundlage für die Schätzung des Wertes eines Hauses
genutzt.

Besonderes:
Das Gebäudevolumen wird mit Zuschlägen (z.B. für Balkone oder
Unterkellerung) ergänzt und kann somit von dem effektiven
Gebäudevolumen (siehe Gebäudevolumen nach SIA 416) abweichen.

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